Schutz im Haushalt
Der Schutz der Gesundheit durch entsprechende Kleidungsgegenstände ist besonders im beruflichen Bereich wichtig. Privatpersonen können im häuslichen Bereich oder bei der Gartenarbeit, beispielsweise bei Krähe, selbst wählen, welche Bekleidung bei der entsprechenden Arbeit verwendet wird. Es muss beim Holz hacken im Garten kein festes Schuhwerk getragen werden, denn jeder Bürger ist für sich selbst verantwortlich.
Gesetzliche Bestimmungen im Job
Anders sieht die Situation im beruflichen Bereich aus, denn hier gelten für alle Mitarbeiter Arbeitsschutzbestimmungen. Die notwendigen Bestimmungen sind vom Arbeitgeber im Rahmen gesetzlicher Vorschriften für sein Unternehmen zu präzisieren. Besondere Bekleidung kann für eine bestimmte Mitarbeiterzahl zur Pflicht werden. So muss den Feuerwehrleuten eine Schutzkleidung für den Einsatz zur Verfügung gestellt werden, welche mehreren Einsatzszenarien entsprechen muss. Bei besonders schweren Bränden oder Giftgasunfällen ist ein Atemschutz zur Verfügung zu stellen.
Waldarbeiter im Gelände
Eine besonders anstrengende Arbeit im schwer zugänglichen Gelände im Wald ist der Job des Holzfällers. Mit ihrem Motorsägen sind die Bäume schnell und effektiv zu fällen und eine besondere Schutzkleidung ist Pflicht. Neben den Hosen, welche das Durchdringen der Motorsäge bis auf die Haut verhindern müssen, gehören festes Schuhwerk, eine entsprechende Jacke und eine Schutzbrille die Verletzungen der Augen ausschließen soll. Auf diesem Weg werden schwere körperliche Verletzungen verhindert. Schon bei geringeren Arbeitsunfällen, wo trotzdem medizinische Versorgung notwendig ist, vergeht entsprechende Zeit, bis die Mediziner vor Ort sein können und manchmal muss eine Strecke von Krankenwagen bis zum Verunfallten noch zu Fuß zurückgelegt werden.
Pflicht oder nicht
Neben den gesetzlichen Vorschriften durch den Arbeitgeber müssen diese auch durch die Arbeitnehmer entsprechend umgesetzt werden. Sehr viele Unfälle resultieren aus der Tatsache, dass betroffene Personen ihre Arbeitsschutzkleidung aus Bequemlichkeit nicht oder nur teilweise angezogen haben. In diesem Fall kann dem Verunfallten eine wesentliche Mitschuld zugeordnet werden, was bei schweren Verletzungen zum Versagen von Leistungen durch die Versicherung führen kann. Bestimmungen für die Gesundheit der Mitarbeiter werden nicht nur zum Selbstzweck erstellt.